Private Krankenversicherung -

Beitragskalkulation

private krankenversicherungen

 

Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip

Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der Privatversicherung ist das Äquivalenzprinzip. Danach besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz. Je umfassender der Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Anders in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt es hier grundsätzlich nicht. Die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet; eine Beziehung zum Umfang des Versicherungsschutzes besteht nicht. Konkret macht sich die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Beitragskalkulation der Privatkrankenversicherung in vier Faktoren bemerkbar:

 Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. So ist z.B. ein Versicherungsschutz, der im Krankenhaus auch die Unterbringung im Einbettzimmer umfaßt, teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt.

 Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Deshalb hängen die Beiträge in der Privatkrankenversicherung auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.

 Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken, die nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden können, wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden.

Wichtig ist: Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginn eines Versicherungsvertrages an. Dies ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf – insbesondere durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes –, dann hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge. Spätere Risikozuschläge sind also nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet.

Junge bilden Vorsorge fürs Alter

Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 80jährige Männer benötigen z.B. etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 41jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30sten und dem 80sten Lebensjahr um den Faktor 10 bis 12. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen. In der PKV treffen die Jungen deshalb rechtzeitig Vorsorge für die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten. In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, daß mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Die private Krankenversicherung bildet hierfür eine Alterungsrückstellung.

Für die nächsten Jahrzehnte wird es tiefgreifende Veränderungen der Bevölkerungsstruktur geben. Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird stark zunehmen, gleichzeitig sinkt der Anteil junger Menschen. Damit steigt natürlich auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verbunden mit entsprechend höheren Kosten. Die Folgen für die Krankenversicherung hängen vom Finanzierungsverfahren ab. Es gibt das Umlageverfahren und das Anwartschaftsdeckungsverfahren. Nach deutschem Recht muß die private Krankenversicherung in der Vollversicherung nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren arbeiten. Damit wird bereits heute eine systematische Vorsorge für das Alter gebildet. Die folgende Grafik 2 verdeutlicht die Beitragsberechnung in der Privatversicherung. Die schwarze Linie gibt die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten wieder. Die blaue Linie zeigt, wie der Beitrag in der PKV kalkuliert wird. Dabei handelt es sich um ein sehr vereinfachtes Modell, das von konstanten Preisen für Gesundheitsleistungen ausgeht, an dem aber die Grundzüge der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung deutlich werden. Am Anfang liegt der Beitrag über der tatsächlichen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Aus der Differenz wird die Alterungsrückstellung gebildet. In späteren Lebensjahren übersteigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen den Beitrag. Die Differenz wird dann durch Entnahmen aus der Alterungsrückstellung finanziert. Der Beitrag in der PKV wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, daß er

 in jungen Jahren oberhalb der tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen und

 in späteren Jahren unterhalb dieser Leistungen liegt.

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen in jungen Versicherungsjahren wird in der Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, dann wird die Differenz aus der Entnahme für Alterungsrückstellungen finanziert. Versicherungsmathematisch wird von einer bestimmten Risikogruppe ausgegangen. Maßgeblich sind beispielsweise alle Männer eines bestimmten Tarifs mit einem bestimmten Eintrittsalter. Die in der Grafik 2 abgebildete Kurve für die mit dem Alter ansteigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen basiert auf vorliegenden statistischen Materialien über die für eine solche Risikogruppe üblicherweise zu erwartende Entwicklung der Inanspruchnahme. Die in der Grafik 2 gezeichnete Linie für den Beitrag entspricht deshalb einem ganz bestimmten Eintrittsalter. Je später das Eintrittsalter, desto höher muß der Beitrag sein, um ausreichende Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen zu ermöglichen.

Beitragskalkulation im Vergleich zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen - Private Krankenversicherung

Warum Beitragserhöhungen?

Die Kalkulationsgrundlagen zur Beitragsberechnung entstammen heute vorliegenden Statistiken über die Gesundheitskosten und über die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Nun treten im Laufe der Jahre häufig Entwicklungen ein, deren quantitative Auswirkungen aus der Vergangenheit heraus statistisch nicht erfaßbar sind. Der medizinische Fortschritt hat es möglich gemacht, daß viele Krankheiten heute erkannt und behandelt werden können, bei denen dies früher nicht möglich war. Viele Operationen bei älteren Menschen sind z.B. erst durch Erkenntnisse in der Anästhesie in den letzten 20 Jahren möglich geworden. Eine Herzoperation bei 80jährigen war früher undenkbar, heute ist sie fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Neue Behandlungsmethoden kommen hinzu. Auch die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt, so daß heute die Alterungsrückstellung für höhere Behandlungskosten im Alter für einen längeren Zeitraum gebildet werden muß. Hinzu kommen vor allem Preisänderungen bei Gesundheitsleistungen. Die Pflegesätze in den Krankenhäusern werden bspw. ebenso wie die Arzneimittel teurer. Dies alles bewirkt, daß die bei der ursprünglichen Beitragskalkulation zugrundegelegten statistischen Daten im Zeitablauf immer wieder aktualisiert werden müssen. Dies macht Beitragsanpassungen erforderlich. Höhere Beiträge repräsentieren den Umstand, daß der Versicherungsschutz auch die im Zeitablauf höheren Leistungen, z.B. die aufgrund des medizinischen Fortschritts neu hinzugekommenen Behandlungsmethoden, umfaßt. Versicherungsmathematisch entspricht dies der Ausweitung des Versicherungsschutzes. Verbesserte und teurere Leistungen, die früher noch nicht existierten, folglich auch noch nicht im Versicherungsschutz enthalten waren, sind jetzt zusätzlich aufgenommen worden. Jeder private Krankenversicherungsschutz nimmt automatisch an diesen Verbesserungen des Versicherungsschutzes teil. Das führt zwangsläufig zu Auswirkungen auf der Beitragsseite.

Beitragsanpassungsklausel

Da neue Entwicklungen aus der Vergangenheit heraus nicht immer statistisch berücksichtigt werden können, müssen Beiträge regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepaßt werden. Aufgrund der sog. Beitragsanpassungsklausel darf eine Prämienänderung nur dann vorgenommen werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Zum Treuhänder darf nur derjenige bestellt werden, der fachlich geeignet, zuverlässig und vor allem vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Er muß über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung verfügen. Der Treuhänder muß überprüfen, ob die Prämienänderung mit den dafür bestehenden Vorschriften im Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderung erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen sowie die hierfür notwendigen Nachweise und Daten vorzulegen. In den technischen Grundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen sowie die verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig anzugeben.


Wir bedanken uns beim

PKV-Verband e.V.

für die freundliche Unterstützung.

 
 

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Verantwortlich für den Inhalt: Wolfgang Zettner
Quelle: "Wie werden die Beiträge in der PKV kalkuliert?" - eine Broschüre des Verbandes der privaten Krankenversicherungen