Ist die private Krankenversicherung

im Alter bezahlbar?

Private Krankenversicherung - Privatkrankenkasse

 

Immer wieder werden in den Medien Fälle genannt von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben. Daß dies alles so nicht stimmt, läßt sich genau aufzeigen. Ein privater Versicherungsschutz ist eine verläßliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft.

Kostenentwicklung

Richtig ist, daß es Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gegeben hat. Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70jährigen vor 40 Jahren noch undenkbar; sie sind heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne 20.000 bis 30.000 € kostet. Auch die Preise für Arzneimittel oder einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten um ein Mehrfaches gestiegen. Falsch ist, daß solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der Privatkrankenversicherung stattgefunden haben. Richtig ist vielmehr, daß die private und die gesetzliche Krankenversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind: In den letzten 10 Jahren sind die Kosten pro Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse und bei den privaten Krankenversicherungen in ähnlichem Umfang gestiegen.


Wie kommen die Beiträge bei der Privaten Krankenversicherung zustande?

Die Private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge, und zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erhebt, richten sich die Beiträge der Privatkrankenversicherung nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, daß Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer Grundlage berechnet. Dies bedeutet, daß eine Alterungsrückstellung gebildet wird. Diese deckt das mit dem Älterwerden der Versicherten ansteigende Krankheitsrisiko ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank zu werden zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird also von vornherein als Alterungsrückstellung verzinslich angespart. Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der dann höheren Leistungen zur Verfügung. Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll bewirken, daß der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt, daß diese Versicherten mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute. Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.


Zum Verständnis von Beitragsentwicklungen bei den privaten Krankenversicherungen

Die Beiträge bleiben im Zeitablauf nicht konstant. Die Leistungen, die der Versicherte erhält, steigen von Jahr zu Jahr bzw. verteuern sich von Jahr zu Jahr: Die Pflegesätze in den Krankenhäusern steigen, die Arzneimittelpreise steigen und auch die Ärzte und Zahnärzte schreiben von Jahr zu Jahr höhere Rechnungen. Hinzu kommen Auswirkungen des medizinischen Fortschritts, die ebenfalls meist Kostensteigerungen nach sich ziehen. Auch andere Güter und Dienstleistungen werden von Jahr zu Jahr teurer. Eine Lebensversicherung, die 1980 über eine Summe von 100.000 € abgeschlossen wurde, braucht bis heute keine Beitragserhöhung. Allerdings stellten 100.000 € im Jahre 1980 ein wesentlich größeres Vermögen als heute dar. Der Pflegesatz im Krankenhaus betrug vor 30 Jahren rund 20 €. Heute sind Pflegesätze von über 300 € keine Ausnahme mehr. Deshalb ist es im Gesundheitswesen fortwährend erforderlich, daß der Umfang des Versicherungsschutzes und damit auch die Beiträge den tatsächlichen Entwicklungen angepaßt werden. Solange Gesundheitsleistungen teurer werden, wird es auch immer Beitragserhöhungen geben. Dies gilt für jedes Krankenversicherungssystem. Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist die Entwicklung der PKV-Beiträge im Alter eng an die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen gebunden. Jedes Versicherungssystem, unabhängig davon, nach welchen Methoden der Beitrag kalkuliert wird, ist von diesen allgemeinen Kostensteigerungen betroffen.

Beitragsanpassungen und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit

In den Medien ist vergleichsweise häufig von Beitragssteigerungen in der PKV die Rede, zuweilen sogar von zweistelligen Zuwachsraten. Steigen die Beiträge bei der Privatversicherung also doch schneller als bei der gesetzlichen Krankenversicherung? Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig. Steigt das Einkommen, dann steigt auch der Beitrag. Bei sinkendem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze hat das den unbestreitbaren Vorzug, daß zwar nicht die prozentuale, wohl aber die absolute Beitragsbelastung ebenfalls sinkt. Die Beiträge in der GKV verändern sich bei den Pflichtversicherten mit jeder Gehaltsänderung. Steigt das Gehalt z.B. um 5 Prozent, so erhöhen sich auch die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen um 5 Prozent. So führt jede Tariflohnänderung und jede individuelle Gehaltsveränderung bei einem Pflichtversicherten zu einer Änderung der Krankenkassenbeiträge. Je höher das Einkommen, desto höher ist natürlich auch die finanzielle Belastbarkeit und umso eher lassen sich höhere Beiträge auch verkraften. Für die Frage, wie hoch die tatsächliche prozentuale Steigerung ist, ist dies allerdings weniger von Bedeutung. Bei einem Arbeitnehmer, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, führt zwar nicht die Gehaltserhöhung zu einem Anstieg des GKV-Beitrags, wohl aber die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, und zwar solange bis das Einkommen von der Bemessungsgrenze eingeholt wird. Jedes Jahr zum 1. Januar steigt diese Grenze um einen bestimmten Prozentsatz an. Der Anstieg folgt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Für freiwillig Versicherte bedeutet dies praktisch eine automatische Erhöhung ihrer Krankenkassenbeiträge. Über solche "einkommensabhängigen" Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen wird in den Medien nur selten berichtet. Anders bei der Privatkrankenversicherung. Hier sind die Beiträge einkommensunabhängig. Auch wenn das Einkommen in einem Jahr um 10 Prozent steigen sollte, hat das auf den Krankenversicherungsbeitrag keinen Einfluß. Er bleibt davon unberührt. Dies gilt allerdings auch, wenn das Einkommen sinkt.

Eine unmittelbar an das Einkommen gekoppelte Beitragserhöhung gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Bei der Beurteilung einer Beitragserhöhung ist zudem darauf zu achten, wie lange die letzte Erhöhung zurückliegt. Ist beispielsweise die letzte Erhöhung schon drei Jahre her, dann führt eine Beitragserhöhung von 11 Prozent zum gleichen Ergebnis wie eine Beitragsanpassung von jährlich 3,53 Prozent. Und noch etwas ist zu beachten. Beitragsanpassungen sind in jedem einzelnen Tarif jeweils gesondert vorzunehmen. Viele Versicherte haben in der PKV mehrere Tarife abgeschlossen, z.B. Tarif für ambulante Behandlung, Tarif für Zahnbehandlung, Tarif für Krankenhausleistungen, Tarif für Krankentagegeld. Wird beispielsweise nur der Beitrag des Tarifs für ambulante Behandlung um 15 Prozent erhöht und macht der Tarif für ambulante Behandlung ein Drittel des gesamten PKV-Vertrages aus, dann führt das dazu, daß sich der Gesamtbeitrag auch nur um ein Drittel also um 5 Prozent erhöht. Wer Beitragsanpassungen in der Privatversicherung also wirklich beurteilen will, der muß genau hinschauen. Meldungen von angeblich drastischen Beitragserhöhungen erscheinen bei genauer Betrachtung meist in einem etwas anderen Licht. Nur wer genau vergleicht, kommt zu einem wirklich aussagefähigen Ergebnis. Zudem ist es immer besser, einen Vergleich über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 Jahren zu ziehen. Vergleiche einzelner Jahre können durch Sondereinflüsse gekennzeichnet sein.


Wann kann der Beitrag in der privaten Krankenversicherung angepaßt werden?

Die Beitragsanpassung in der Privatkrankenversicherung geschieht, indem jeder Tarif und innerhalb eines jeden Tarifs Gruppen gleicher Risiken, d.h. vor allem differenziert nach Eintrittsaltersgruppen, untersucht werden. Sind die Ausgaben für die Versicherten dieser Gruppe stärker gestiegen als ursprünglich kalkuliert, dann wird eine Beitragsanpassung erforderlich. Dies setzt die Zustimmung eines unabhängigen und fachlich qualifizierten Treuhänders voraus. Der Treuhänder ist verpflichtet zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Vorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm alle erforderlichen technischen Rechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten Nachweise und Daten zur Verfügung zu stellen. In den technischen Grundlagen müssen die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig angegeben sein.


Können Alterungsrückstellungen "mitgenommen" werden?

Selbstverständlich kann ein Versicherter unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist seinen Versicherungsvertrag kündigen. Das Versicherungsunternehmen seinerseits kann nicht kündigen. Die privaten Krankenversicherungen haben in der Vollversicherung ausdrücklich auf das Kündigungsrecht in den Vertragsbedingungen verzichtet.

Häufig wird die Frage gestellt, ob der Versicherte bei einer Kündigung seine bereits angesparte Alterungsrückstellung ausgezahlt bekommt. Dies ist abhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde; in neueren PKV-Verträgen ist ein Teil der Rückstellung transportabel.


Welche Auswirkungen haben die demographischen Veränderungen auf die Finanzierbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge?

Der Altersaufbau der Bevölkerung ändert sich in den nächsten Jahrzehnten durchgreifend:

 Heute ist jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre; im Jahr 2040 wird dies jeder dritte sein.

 Die Zahl der über 80jährigen steigt kontinuierlich; ihre Zahl wird bis zum Jahr 2040 um fast 90 Prozent zunehmen.

 Gleichzeitig sinkt die Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2040 um zehn Prozentpunkte.

Mit dieser Entwicklung werden sich die beiden Finanzierungsverfahren auseinandersetzen müssen: Das Umlageverfahren, bei dem die gesamten Kosten in vollem Umfang aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert werden müssen, und das Anwartschaftsdeckungsverfahren, das bei der Beitragskalkulation auch die mit dem Lebensalter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen berücksichtigt. Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Sie bildet also jetzt bereits Vorsorge für die Zukunft. Auf das so gebildete finanzielle Polster wird es entscheidend ankommen, wenn immer mehr alte Menschen im Ruhestand immer weniger Menschen im erwerbstätigen Alter gegenüberstehen. In der Privatversicherung gibt es grundsätzlich keine Verschiebung der Beiträge auf andere Generationen. Versicherungsmathematisch bringt jeder Jahrgang die Krankheitskosten für seinen Jahrgang auf. Die älteren Versicherten sind daher prinzipiell nicht auf die Zahlungsfähigkeit der jüngeren Generation angewiesen. Durch die sog. Alterungsrückstellungen sind die Privatversicherten deshalb für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren.

Gibt es Möglichkeiten der individuellen Beitragssenkung?

Für jeden Menschen kann es insbesondere im Alter Situationen geben, in denen er seine Beitragsbelastung für die Krankenversicherung reduzieren möchte. Die private Krankenversicherung kennt hierfür mehrere Möglichkeiten. So kann der Privatversicherte Anpassungen im individuellen Versicherungsschutz vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes im Krankenhaus vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer können interessante Alternativen sein, eine deutliche Beitrags- entlastung zu erreichen. Welche Alternativen im einzelnen bestehen, läßt sich nur individuell klären.


Was bietet der Standardtarif?

Darüber hinaus gibt es für Privatversicherte die Möglichkeit, in einen sog. Standardtarif zu wechseln. Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Je mehr Versicherungsjahre ein vollversicherter älterer Versicherter bereits aufzuweisen hat, desto mehr wird der Höchstbeitrag unterschritten, da die angesammelten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet werden. Die Leistungen dieses Tarifs entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Privatkrankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung durch alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Für die ambulante Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, für die stationäre Behandlung und für Arznei, Heil und Hilfsmittel sind Selbstbeteiligungen vorgesehen. Das Honorar für Ärzte und Zahnärzte wird bis zum Regelhöchstsatz, d.h. dem 2,3fachen des Einfachsatzes, erstattet. Liquidiert der Arzt jedoch nur bis zum 1,7fachen, so vermindert sich die genannte Selbstbeteiligung. Die private Krankenversicherung gibt Hilfe, damit solche Ärzte gefunden werden können. Bei einer Krankenhausbehandlung sind wie in der gesetzlichen Krankenkasse die allgemeinen Krankenhausleistungen, d.h. die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließlich der Behandlung durch die jeweils diensthabenden Ärzte, versichert. Als Anrechnung häuslicher Ersparnisse ist ein Eigenanteil vorgesehen. Der Versicherungsschutz des Standardtarifs erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann aber auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.


Wir bedanken uns beim

Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

für die freundliche Unterstützung.

 

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Verantwortlich für den Inhalt: Wolfgang Zettner
Quelle: "Bleibt Ihre Krankenversicherung im Alter bezahlbar?" - eine Broschüre des Verbandes der privaten Krankenversicherungen