Private Krankenversicherung -

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse

 

Auf dieser Seite möchten wir Fragen zur Krankenversicherung beantworten, die von Ihnen gestellt werden. Bitte mailen Sie uns Ihre Frage, wir senden Ihnen die Antwort und veröffentlichen hier beides.

faqkv@privatkrankenversicherung.de

 
Frage: Wie hoch ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze?

Antwort:
Die jeweils aktuelle Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung finden Sie hier:
Informationen zur Pflichtgrenze in der KV

Wolfgang Zettner
 
Frage: Welche Änderungen bringt die Gesundheitsreform?


Antwort:

Bitte besuchen Sie unsere Seite zur
Gesundheitsreform, dort finden Sie die wichtigsten Eckpunkte.

Wolfgang Zettner
 
 
Frage: Kinder in der Krankenversicherung
Fallbeispiel: Ehemann ist bisher freiwillig gesetzlich versichert, die Ehefrau ist als Angestellte in der GKV versicherungspflichtig. Er möchte nun in die Private wechseln; können die zwei Kinder gesetzlich versichert bleiben (wie bisher bei der Mutter)?
H.G.

Antwort:
Die Kinder sind nicht mehr gesetzlich versichert, d.h. Sie müssen privat versichert werden, wenn der Ehepartner des gesetzlich Versicherten nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist UND sein Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt UND höher ist als das Einkommen des gesetzlich Versicherten.

Im genannten Fall ist der Ehemann dann nicht mehr Mitglied in der GKV, verdient über der Bemessungsgrenze und das Einkommen ist höher als das der Frau (sie ist ja pflichtig, verdient also unter der BBG, damit weniger als der Mann). Die Kinder wechseln also mit zur Privatkrankenversicherung.

Wolfgang Zettner
 
 
Frage: Rentnerbeiträge in der Krankenversicherung
Bitte erläutern Sie, welche Beiträge ein Rentner zur Krankenversicherung zu entrichten hat, wenn er
a) während der Erwerbstätigkeit freiwillig gesetzlich versichert war, und
b) er lange Zeit privat versichert war.
Setzen Sie voraus, daß beide Rentner lange über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben und ähnlichen Versicherungsschutz genießen.
Gibt es Zuschüsse zur Krankenversicherung? Wenn ja, können beide Rentner diese Zuschüsse beziehen?
C. R.

Antwort:
Bei einem gesetzlich freiwillig krankenversicherten Rentner berechnet sich der Beitrag aus allen Einkünften, die er bezieht (gesetzliche / private / Firmen-Rente, Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden etc.), max. jedoch aus der Beitragsbemessungsgrenze. Nachdem davon auszugehen ist, daß jemand, der sein Leben lang freiwillig versichert war, auch
ausreichende Altersvorsorge betrieben hat, ist ebenso davon auszugehen, daß er als Rentner weiterhin den Höchstbetrag in seine gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen muss.

In der Privatversicherung ändert sich durch den Eintritt in die Rente vom Prinzip her nichts. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und versicherten Leistungen. Das Kalkulationsmodell der Privaten berücksichtigt die zunehmende Beanspruchung von Versicherungsleistungen mit dem Älterwerden durch die Bildung
von Alterungsrückstellungen - in jungen Jahren wird ein höherer Beitrag berechnet, als zur Deckung der Krankheitskosten notwendig wäre, und verzinslich angespart, um die höheren Kosten im Alter zu decken. Beitragserhöhungen resultieren somit nicht aus dem Älterwerden als solchem, sondern aus der Inflation im Gesundheitsbereich und aus dem medizinischen Fortschritt. Seit dem 1.1.00 wird in der PKV ein Zuschlag von 10% auf den Krankenversicherungsbeitrag bis zum 60. Lebensjahr erhoben, der ab dem 65. Lebensjahr derartige Beitragserhöhungen vermeiden soll.
Als Garantie, dass man sich im Alter nicht schlechter stellt als ein gesetzlich Krankenversicherter, gibt es außerdem noch den Standardtarif für Rentner. Dieser Tarif entspricht vom Leistungsumfang in etwa der GKV und darf nicht mehr kosten als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen. Wichtig: Die Alterungsrückstellungen werden natürlich voll angerechnet, tatsächlich ist somit garantiert weniger zu bezahlen als in der GKV (unter der Prämisse der ausreichenden Altersvorsorge wie oben beschrieben).
Ein gutes Beispiel zur Beitragsentwicklung bietet die Universa Krankenversicherung im Internet an:
http://www.universa.de/verlauf1.htm

Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten sowohl der privat wie auch der gesetzliche versicherte Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung:
Wer als Rentner nicht krankenversicherungspflichtig, sondern freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann vom Rentenversicherungsträger zu seinen Aufwendungen für die Krankenversicherung einen Zuschuß erhalten (auf Antrag).
Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich festgelegt. Der Zuschuß wird in Höhe des halben Betrags geleistet, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.


Wolfgang Zettner
 
 

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